AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hexacom EDV-Vertriebs GmbH & Co. KG (HEXACOM)

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen von HEXACOM erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und HEXACOM diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote von HEXACOM sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von HEXACOM, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der von HEXACOM geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von HEXACOM.

2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.4 HEXACOM behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. HEXACOM kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von HEXACOM verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde HEXACOM erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

2.6 Liefertermine verlängern sich für HEXACOM angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von HEXACOM nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. HEXACOM behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Anspruch begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

3. Besondere Bestimmungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

3.1 HEXACOM hält für Vertragsschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr einen Webshop für Kunden bereit, welche Unternehmer sind.

3.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment von HEXACOM Produkte, insbesondere Computersoftware und Softwarelizenzen, auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ und/oder „Jetzt bestellen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button bzw. Aktivieren der Checkbox „Ich habe die AGB Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.“ diese abrufbaren und speicherbaren Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.3 HEXACOM schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die entsprechenden üblichen Funktionen seiner Internet-Dienste-Software (Browser, E-Mail-Programm, z.B. unter „Datei“ und „Drucken“ oder „Speichern“) ausdrucken und/oder speichern kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei HEXACOM eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch HEXACOM zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages versandt wird.

3.4 Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von HEXACOM gespeichert. Der Kunde kann die AGB und die Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag auch nach Vertragsschluss jederzeit über die Webseite von HEXACOM aufrufen. Als registrierter Kunde kann der Kunde hierzu auf seine vergangenen Bestellungen über den Kunden-Log In-Bereich (Mein Konto) zugreifen. Unsere aktuellen AGB kann der Kunde auch jederzeit direkt über unseren Webauftritt unter der Web-Adresse www.hexacom.de/agb abrufen und über die üblichen Funktionen der Internet-Dienste-Software (Browser) in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken.

3.5 Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Zurücktaste berichtigen. HEXACOM informiert den Kunden auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess kann der Kunde auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

3.6 Die Vertragssprache ist deutsch.

4. Besondere Bedingungen für Cloud-Services

4.1 Der Kunde, welcher über HEXACOM sog. Cloud-Service-Produkte (cloud-basierte IT-Service-Lösungen) bzw. sog. Product Subscriptions (laufzeitbeschränkte, lizenzbasierte Nutzungsrechte) für solche Produkte erwirbt, erklärt sich damit einverstanden, die jeweils für das Produkt geltenden besonderen Nutzungsbedingungen, Lizenzbestimmungen und Nutzungsbeschränkungen (Special Product Terms) zu lesen und zu akzeptieren. Im Falle einer Verletzung dieser Pflicht haftet der Kunde ggüb. HEXACOM für dadurch entstehende Schäden.

4.2 Der Kunde haftet ebenso für Schadensersatzansprüche von Anbietern der Produkte, welche diese, aufgrund einer Nichtbeachtung von Punkt 4.1 durch den Kunden, ggüb. HEXACOM geltend machen.

4.3 Der Kunde haftet ggüb. der HEXACOM ebenfalls bei Lizenzüberschreitungen (Produktnutzung über das lizensierte Maß hinaus) und hat den der HEXACOM dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

4.4 Sofern für Product Subscriptions keine Mindestlaufzeiten abgeschlossen wurden, kann die HEXACOM die Nutzungsrechte ggüb. dem Kunden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann im Falle des Nichtvorliegens einer Mindestlaufzeit mit gleicher Frist kündigen. Unberührt bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

4.5 Der Kunde informiert HEXACOM unverzüglich, sobald er Kenntnis von der Verletzung oder drohenden Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes (sämtliche geistigen Eigentumsrechte) des Produktanbieters (z.B. Microsoft) oder des Cloudbetreibers erhält. Der Kunde überlässt dem jeweiligen Produktanbieter die freie Entscheidung zur Verfolgung der Verletzung bzw. drohenden Verletzung und räumt dem Produktanbieter die vollständige Kontrolle über alle Verfahren in Bezug auf das gewerbliche Schutzrecht ein.

4.6 Sofern durch den Produktanbieter mittels der Produkte für den Kunden personenbezogene Daten genutzt oder verarbeitet werden, gilt der Kunde als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Der Produktanbieter fungiert als Auftragsverarbeiter.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von HEXACOM, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen HEXACOM Preisliste.

5.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von HEXACOM. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungs-pauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

5.3 HEXACOM behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese wird HEXACOM dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

5.4 Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungstellung erfolgt mit Lieferung. HEXACOM ist befugt, auf elektronischem Weg abzurechnen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.5 HEXACOM ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist HEXACOM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann HEXACOM jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

5.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von HEXACOM für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich HEXACOM vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist HEXACOM berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Besondere Bedingungen beim Kauf von Softwarelizenzen mit Abonnement (Dauerschuldverhältnisse)

6.1 Der Kunde, welcher Lizenzen für ein Produkt mit einem verbundenen Abonnement („Abo“) (dies ist der Produktbeschreibung auf der jeweiligen Produktseite im Onlineshop oder dem Angebot zu entnehmen) erwirbt (z.B. Abo-Versionen des Herstellers Lexware), zahlt zunächst einen Preis für die Mindestvertragslaufzeit (zumeist 12 Monate – die genaue Angabe ist der entsprechenden, aktuellen Produktbeschreibung zu entnehmen). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um einen weiteren Vertragszeitraum (zumeist um ein weiteres Jahr – die genaue Angabe ist der entsprechenden, aktuellen Produktbeschreibung zu entnehmen), wenn das Abo nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraumes in Textform bei HEXACOM gekündigt wird. Unberührt bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

6.2 Die Laufzeit des Abos beginnt mit Rechnungsstellung an den Kunden.

6.3 Zu Beginn jeder Verlängerung wird der gesamte Verlängerungszeitraum in Rechnung gestellt. Es gelten für den Verlängerungszeitraum die aktuellen dem Onlineshop auf der jeweiligen Produktseite zu entnehmenden Preise. Bei Versionswechseln/Erweiterungen einer Software kann es dadurch für einen Verlängerungszeitraum im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abos zu höheren Preisen kommen.

7. Datenverarbeitung

7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der HEXACOM mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die HEXACOM im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

7.2 Der Kunde und HEXACOM verpflichten sich bei der, im Rahmen der Leistungserbringung, notwendigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten das Bundesdatenschutzgesetz und sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, zu beachten und erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen. Personenbezogene Daten, von denen der Kunde oder HEXACOM Kenntnis erlangen, werden ausschließlich zur Abwicklung dieser Vertragsbeziehung vom Kunden oder HEXACOM verarbeitet und niemals zu anderen Zwecken als den vorgenannten an Dritte weitergegeben, veräußert oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt.

7.3 Bei Bedarf werden Informationen von HEXACOM auch an die mit HEXACOM verbundenen Unternehmen i.S. v. §§ 15 ff. AktG oder Dritte weitergegeben, um eine Leistung oder Transaktion zu erbringen wie zum Beispiel Bestellabwicklungen und Lieferungen. Bei der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte beschränkt sich HEXACOM auf diejenigen Informationen, die zur Erbringung seiner jeweiligen Leistungen nötig sind. Der jeweilige Dritte darf diese persönlichen Daten ausschließlich zur Erbringung der angeforderten Leistung oder der Durchführung der notwendigen Transaktion, die im Auftrag von HEXACOM durchgeführt wird, verwenden. Die Dritten werden dabei durch HEXACOM auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet.

7.4 Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von HEXACOM kann jederzeit über die Homepage von HEXACOM (www.hexacom.de) abgerufen und ausgedruckt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von HEXACOM bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

8.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 8.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an HEXACOM ab. HEXACOM darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von HEXACOM wird der Kunde HEXACOM Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.

8.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von HEXACOM hinweisen und HEXACOM unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

8.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für HEXACOM. In diesem Falle erwirbt HEXACOM einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

8.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von HEXACOM an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf HEXACOM zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

8.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch HEXACOM gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

8.7 Auf Verlangen des Kunden wird HEXACOM Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.

8.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von HEXACOM. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit HEXACOM über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.

9. Gewährleistung

9.1 HEXACOM haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. HEXACOM gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

9.2 HEXACOM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

9.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung, das Garantiekennzeichen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

9.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von HEXACOM übertragbar.

9.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von HEXACOM zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von HEXACOM über. Ist HEXACOM zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt HEXACOM Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.

9.6 Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. die Transportkosten für die Ersatzlieferung trägt HEXACOM. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert.

9.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von HEXACOM berechnet.

9.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien von HEXACOM bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen Preisliste.

9.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

10.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

10.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von HEXACOM berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

10.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an HEXACOM zu melden.

10.4 HEXACOM übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat HEXACOM von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde HEXACOM von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

11. Haftung

11.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 

11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.4 Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Export- und Importgenehmigungen

12.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von HEXACOM geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

12.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. HEXACOM hat keine Auskunftspflicht.

12.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der HEXACOM, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

13. EG-Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an HEXACOM bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde HEXACOM den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von HEXACOM, wenn der Kunde Kaufmann ist. HEXACOM ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte OS-Plattform) bereit. Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet info@hexacom.de.

Informationen zur alternativen Streitbeilegung:

Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 

Stand: 27.10.2020

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